So stellen Sie die Finanzierung sicher

Schritt 5: So stellen Sie die Finanzierung sicher

Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt, so gewähren gesetzliche und private Pflegekassen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegelds errechnet sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der dem Versicherten zugewiesen ist. Das volle Pflegegeld wird gezahlt, wenn Angehörige, Freunde oder Bekannte den Betroffenen allein zu Hause umsorgen. Nur anteiliges Pflegegeld erhalten Anspruchsberechtigte, wenn neben den Angehörigen auch professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes Teile der Grundpflege übernehmen.

Personen ohne Pflegegrad bzw. mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Dieser besteht erst ab Pflegegrad 2. Wenn Sie oder Ihr Angehöriger aber zunehmend auf Unterstützung angewiesen sind, kann es sich lohnen, einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen. Vorab kann eine Information zur Pflegegrad-Berechnung helfen, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sind.

Eine andere Form der finanziellen Unterstützung sind Leistungen für die ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege für vorübergehend oder dauerhaft Kranke und Pflegebedürftige, die vollständig von deren Krankenkasse bezahlt wird. Denn die häusliche Krankenpflege ist keine Leistung der Pflegeversicherung. Zu den konkreten Gründen, die über eine häusliche Krankenpflege abgedeckt sind, zählen: Behandlungspflege, Grundpflege, Sicherungspflege, Unterstützungspflege, Krankenhausvermeidungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Mehr Informationen zur häuslichen Krankenpflege erhalten Sie von den Berater*innen der Reha Assist GmbH (telefonisch und persönlich).

Hinweis

Nutzen Sie die Information zur Pflegegrad-Berechnung, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sind. Der Budgetplaner hilft Ihnen außerdem, den Überblick über Ihre Finanzen zu behalten.

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